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Germany
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Richtlinien zur Abstracteinreichung

 

Allgemeine Richtlinien

  • Anmeldeschluss ist am 13. März 2026. Abstracts zu den einzelnen Themen können ausschließlich online eingereicht werden. Anmeldungen per Fax, E-Mail oder anderer Art werden nicht berücksichtigt.
  • Abstractänderungen und Korrekturen werden bis zum Einsendeschluss angenommen.
  • Informationen zur Annahme oder Ablehnung des Abstracts werden im Juli verschickt.
  • Für präsentierende Autoren von akzeptierten Abstracts sind die kostenpflichtige Registrierung und Teilnahme an dem Kongress verbindlich.

Abstractinhalte und -format

  • Die Kurzfassung ist limitiert auf 2.500 Zeichen. Änderungen an angelegten Abstracts sind bis zum Einsenden möglich. Folgende Gliederung ist empfohlen: Titel, Fragestellung, Methode, Ergebnisse und Schlussfolgerung. Das Abstract soll alle relevanten Daten und Zahlen enthalten. Der Text darf wegen der anonymen Bearbeitung weder Hinweise auf die Namen der Autorinnen und Autoren noch denjenigen der Kliniken bzw. ihren Standort enthalten.
  • Die Verwendung besonderer Textformatierung im Titel oder Inhalt des Abstracts sollte sparsam erfolgen. Es kann nicht garantiert werden, dass alle Formatierungen in sämtlichen Ausgabemedien korrekt dargestellt werden.
  • Verwendung Sie keine nicht normgerechte Abkürzungen.
  • Alle aufgeführten Personen müssen mit dem Inhalt des Abstracts und der Veröffentlichung im Abstractband, auf der Kongresswebseite und im Hauptprogramm einverstanden sein.
  • Ein Abstract darf nicht unter verschiedenen Themen des Kongresses mehrfach eingereicht werden. Der/die Vortragende ist jeweils an erster Stelle zu nennen. Die Zahl der Autorinnen und Autoren ist einschließlich der/dem Vortragenden sollte zehn nicht überschreiten. Der/die Erstgenannte ist für die Einhaltung der Ethikvorschriften und der Tierschutzgesetze verantwortlich. Die Kurzfassung ist so zu formulieren, dass sie abgedruckt werden kann (neue Rechtschreibung).

Veröffentlichung, Präsentation

  • Angenommene Abstracts werden veröffentlicht.
  • Alle aufgeführten Personen müssen mit Inhalt und Veröffentlichung des Abstracts sowie der namentlichen Nennung in allen Kongressmedien einverstanden sein.

Bewertung

  • Alle Anmeldungen werden von mehreren Gutachterinnen und Gutachtern anonym beurteilt. Bewertet werden die Fragestellung, Material und Methoden, Ergebnisse und Diskussion/Schlussfolgerung. Zusätzlich gibt jede/r Gutachter/in ein Gesamturteil ab. Abstracts, die Formfehler aufweisen (Mehrfacheinreichung beim gleichen Kongress, nicht anonymisiert), werden abgelehnt.